Seit 1. Februar 2015 gilt in Niederösterreich eine neue Bauordnung. Die damit verbundenen OIB-Richtlinien sehen vor, dass in jeder neu gebauten Wohnung und jedem Neubau eines Einfamilienhauses verpflichtend Rauchmelder installiert werden.
Laut Statistik gibt es in Wohnungen mit Rauchwarnmeldern deutlich weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftung. In bereits acht Bundesländern gilt daher die Verordnung, dass in jedem Neubau diese Geräte eingebaut werden müssen. In Kärnten sind die Eigentümer älterer Immobilien sogar verpflichtet, diese rückwirkend aufzurüsten.
Aufgrund der Richtlinien muss in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen) und auch in Gängen jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder montiert werden, damit Brandrauch frühzeitig erkannt und somit Personen im Haus gewarnt werden können.